Bitkom hat gemeinsam mit den Telekommunikationsanbietern in der Mitgliedschaft Verhaltensregeln für verbraucherfreundliches Telemarketing im Privatkundengeschäft entwickelt und verabschiedet. Bitkom hat sich hierfür mit dem Call Center Verband Deutschland und dem Deutschen Dialogmarketing Verband auf verbändeübergreifend einheitliche Richtwerte für Telemarketing verständigt, z.B. für Telefoniezeiten und Einstellungen von Predictive Dialern. Die Bundesnetzagentur wird diese Richtwerte ab 2015 in Verwaltungsverfahren als marktübliche Standards berücksichtigen.
Die Verhaltensregeln bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich explizit von unerlaubter Telefonwerbung zu distanzieren. Sie sollen dazu beitragen, das Aufkommen von Beschwerden über belästigende Werbeanrufe bei der Bundesnetzagentur zu reduzieren. Gleichzeitig soll die Akzeptanz von erlaubter Telefonwerbung durch die Schaffung anerkannter Standards gefördert werden.
Bitkom-Mitgliedsunternehmen, die Telemarketing-Kampagnen durchführen oder in Auftrag geben, können erklären, diese Verhaltensregeln umzusetzen.
Die Verhaltensregeln gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2015. Für Bitkom-Mitgliedsunternehmen, die die Verhaltensregeln umsetzen, gilt aufgrund notwendiger technischer Umstellungen eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2015, um sämtliche darin enthaltenen Kriterien zu erfüllen.
Folgende Unternehmen erfüllen die Verhaltensregeln verbraucherfreundliches Telemarketing: