Die Bundesregierung hat sich das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit von Gigabit-Netzen bis 2025 gesetzt. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser sollen bereits in der laufenden Legislaturperiode mit Glasfaser angebunden werden. Auf diesem Weg, die Breitbandversorgung in Deutschland möglichst flächendeckend auf ein neues Niveau zu heben, gilt es, dem Markt nicht durch stark planwirtschaftliche Ansätze die Dynamik beim Ausbau und Wettbewerb sowie der Entwicklung und dem Einsatz neuer Technologien zu nehmen.
Der Ausgestaltung der künftigen Breitbandförderung kommt in diesem Kontext entscheidende Bedeutung für Deutschlands Weg in die Gigabitgesellschaft zu. Sie wird insbesondere auch angesichts des geplanten Volumens von bis zu 3 Milliarden Euro p. a. unweigerlich zu Verzerrungen der marktlichen Entwicklung in Deutschland führen.
Die staatliche finanzielle Förderung des Netzausbaus muss weiterhin das allerletzte Mittel bleiben und darf nicht zum bestimmenden Marktprinzip werden. Der eigenfinanzierte Ausbau der Unternehmen sollte flankiert, darf aber nicht verdrängt oder verzerrt werden. Zu berücksichtigen ist dabei auch das ökonomische Umfeld für den Aufbau neuer Glasfasernetze (FTTH/B), welches durch hohe Kosten und eine aktuell nur geringe Nachfrage der privaten Haushalte nach echten Gigabit-Anschlüssen und den entsprechenden Produkten bzw. Tarifen geprägt ist. Die Kapazitäten im Tiefbau bleiben – auch perspektivisch – ein limitierender Faktor. Auch der regulatorische Rahmen auf europäischer wie auf nationaler Ebene ist noch nicht endgültig geklärt.
Aus Sicht des Bitkom sind bei der Ausgestaltung einer neuen Förderkulisse für den EU-weit erstmaligen, neuen Ansatz für einen Ausbau in »grauen Flecken« (Gebieten mit vorhandener NGA-Versorgung, in denen jedoch keine gigabitfähigen Netze vorhanden oder deren Entstehung nicht zu erwarten ist) insbesondere die in dieser Stellungnahme genannten Aspekte zu berücksichtigen.